Mehr Überbrückung in Coronazeit Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen wurde bis zum 30.09.2020 verlängert. Hier können Sie berechnen, ob Sie antragsberechtigt sind: www.ihk-berlin.de/produktmarken/corona/finanzierung-foerderung-corona-4745444#titleInText3 Die Hilfen sind durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu beantragen. Sollten Sie einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer benötigen, der für Sie den Antrag einreicht, hat die Steuerberaterkammer … Neue Hilfe für Gewerbe weiterlesen
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