Neue Hilfe für Gewerbe

Mehr Überbrückung in Coronazeit Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen wurde bis zum 30.09.2020 verlängert. Hier können Sie berechnen, ob Sie antragsberechtigt sind: www.ihk-berlin.de/produktmarken/corona/finanzierung-foerderung-corona-4745444#titleInText3 Die Hilfen sind durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu beantragen. Sollten Sie einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer benötigen, der für Sie den Antrag einreicht, hat die Steuerberaterkammer … Neue Hilfe für Gewerbe weiterlesen